Tätigkeitsschwerpunkte

Verkehrsrecht

(Unfallregulierung/ Verteidigung in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen)

Als früherer Mitarbeiter einer großen deutschen Versicherungsgesellschaft im Bereich Kraftfahrt-Haftpflicht-Schaden (KHS) habe ich nicht nur die optimale Bearbeitung von Unfallschäden (vom Kleinstschaden bis zum Großschaden mit Personenschäden) erlernt, sondern insbesondere auch die Sicht- und Denkweise der „Gegenseite“ kennen gelernt. Das ermöglicht es mir, die Forderungen des von einem Unfall betroffenen Mandanten zeitnah, zügig und der Höhe nach optimal geltend zu machen, und zwar in ständiger Zusammenarbeit mit einem gerichtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen, wie aber auch mit Fachwerkstätten.

In den Fällen, in denen die Haftung bzw. der Verursachungsanteil am Unfall nicht eindeutig sind, erfolgt naturgemäß zuvor eine umfassende Bewertung der Sach-/und Rechtslage. Dabei ist es gelegentlich sogar nötig, vor der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen den Ausgang eines Bußgeldverfahrens zunächst abzuwarten. Schon aus diesem Grunde werden in der Kanzlei regelmäßig Bußgeld-/und Verkehrsstrafsachen ebenfalls kompetent vertreten.

Familienrecht

 Als „auf dem Land“ tätiger Rechtsanwalt kommt man naturgemäß beinahe täglich mit den unterschiedlichsten familienrechtlichen Fragen in Berührung.

So berate und vertrete ich meine Mandanten in Fragen zum Trennungs-/und Nachscheidungsunterhalt, zum Kindesunterhalt, zur Hausratsaufteilung, zum Zugewinn, zum Versorgungsausgleich, zu Umgangs-/und Sorgerechtsregelungen, zur Scheidung u.s.w.

In Scheidungsangelegenheiten lautet allerdings immer die erste Frage: „Haben Sie Kinder?“

Wird dies bejaht, so kann das oberste Ziel nur sein, sich möglichst einvernehmlich über alle anstehenden Probleme zu einigen. Regelmäßig wird daher der Versuch unternommen, beide Eheleute (Eltern) zu einem gemeinsamen Gespräch in der Kanzlei zu bewegen, mit dem Ziel, Lösungen zusammen zu erarbeiten und diese in die Form einer „Trennungs-/und Scheidungsfolgenvereinbarung“ zu bringen. Das hat nicht nur den Vorteil, dass sich die Eheleute auch nach einer Scheidung noch „gerade in die Augen sehen können“, sondern insbesondere der (meist unnötige) „Streit vor den Kindern“ vermieden werden kann. Zudem können so sehr häufig auch noch erhebliche Kosten erspart werden. Denn in solchen Fällen ist die Beauftragung zweier Rechtsanwälte (einer auf jeder Seite) fast regelmäßig entbehrlich.

Meine langjährige Erfahrung zeigt, dass in ca. 90% der Fälle zumindest ein gemeinsames Erstgespräch in der Kanzlei zustande kommt. In einer Vielzahl von Fällen konnten anschließend „Trennungs-/und Scheidungsfolgenvereinbarungen“ abgefasst werden.

Betreuungsrecht

(und Vorsorgevollmachten)  

In einer Zeit, in der immer mehr Menschen immer älter, im Alter aber auch immer kranker werden, sollte sich jeder rechtzeitig Gedanken darüber machen, was dann geschieht, wenn man die „eigenen Angelegenheiten“ im weitesten Sinne nicht mehr selbständig regeln kann. Das betrifft übrigens nicht nur alte Menschen…

Wer möchte denn womöglich unter die „Betreuung“ eines ihm wildfremden Menschen gestellt werden, der nicht nur die Vermögensangelegenheiten sondern auch Fragen zu Wohnort, Unterbringung im Heim und weitere höchstpersönliche Dinge eigenmächtig entscheidet ?

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, früh genug bzw. so lange es noch geht, eine „Patientenvollmacht“ ,“Vorsorgevollmacht“ oder „Generalvollmacht“ unter Inanspruchnahme kompetenter Hilfe zu erstellen. Hierbei und bei allen Fragen zum Betreuungsrecht hilft Ihnen die Kanzlei.

Mietrecht

Ob Mieter oder Vermieter: beide haben oftmals Probleme miteinander.

Die Erstellung bereits des Mietvertrages, die wirksame Vereinbarung einer Staffelmiete, die Form und der Inhalt von Mieterhöhungsverlangen, die Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen und hiermit einhergehende Mieterhöhungen, die Abmahnung wegen Verstößen gegen die Hausordnung, Form und Inhalt von Kündigungen usw., sowie umgekehrt die Abwehr der genannten Maßnahmen oder die Mietzinskürzung wegen auftretender Mängel, bereiten große Probleme und führen oft zum Rechtsstreit. Ein früher Rechtsrat oder die von vornherein sachgerechte Formulierung entsprechender Schreiben vermeiden diese.

Forderungseinzug

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten stellt das Forderungsmanagement an jedes Unternehmen besondere Ansprüche. Laufen zu hohe „Außenstände“ auf, kann das jedes Unternehmen selbst in den Ruin treiben. Gerade deshalb ist auch eine kompetente Beratung und Vertretung zu Fragen eines möglichst schnellen, effizienten und Kosten ersparenden Forderungseinzuges unerlässlich. Dazu gehört nicht nur die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Forderungen, sondern auch eine zielstrebige und effektive Zwangsvollstreckung.